Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Karin Berneburg (nachstehend auch „Fotografin“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Karin Berneburg nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Gedruckte Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digital Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte:
Karin Berneburg Photography, Vereinsstrasse 12, 60389 Frankfurt, Mobil: +49 (0) 179 22 61 055, Fon: +49 (0) 69 46 00 38 32,
Email: info@karin-berneburg.de, www.karin-berneburg.de, Steuer-Nr.: 012 805 64403
2. Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Karin Berneburg bezüglich des Termins eines Shootings nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung der Fotografin durch den Auftraggeber zustande. Durch die Annahme eines Angebots der Fotografin oder durch die Abgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Vergütung
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen wird eine Anzahlung von 30 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet. Die Fotografin bestätigt den Auftrag und den Betrag per E-Mail oder telefonisch und damit wird die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Karin Berneburg und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe und die AGB.
Das vereinbarte Resthonorar der Fotografin ist spätestens 7 Tage nach dem Auftragstermin per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten.
An- und Abreise von Karin Berneburg erfolgen jeweils von 60389 Frankfurt aus. Die jeweiligen Reisekosten
werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Hotelzimmer in der Nähe gebucht.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Karin Berneburg behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Karin Berneburg vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallshonorar an die Fotografin zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Fotografin.
5. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Die Fotografin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Die Fotografin wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
Während eines Shootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
Karin Berneburg verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben beim Fotografen.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an die Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15% zzgl. MwSt..
6. Gewährleistung / Haftung
Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin) Karin Berneburg zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund von höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Karin Berneburg haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Dateien und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.
Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen.
Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadensersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Karin Berneburg zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sind handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
Karin Berneburg wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Karin Berneburg, Audio- und Bildurheberrechte bleiben zur Gänze bei der Fotografin.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Karin Berneburg an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Karin Berneburg zu machen.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Fotografin bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung, Ergänzung von Text im Bild u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
Karin Berneburg darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, die Homepage www.karin-berneburg.de, Blog, etc.) Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Fotografen die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15% der Vertragssumme zzgl. MwSt ebenfalls.
8. Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Karin Berneburg bekanntgegeben werden, ist sie berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen (seitens der Fotografin) zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
Die Fotografin verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche Vertragsänderungen oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Karin Berneburg Februar 2020